Gewerbepolizeiliche Bewilligungen: Sobald der der/die punktuelle Nutzer/in, von der Betreiberin eine Reservationsbestätigung erhalten hat, ist er/sie für die ordnungsgemässe und rechtzeitige Einholung von gewerbepolizeilichen Bewilligungen verantwortlich. Die Regelungen des Kantons Zürich sowie die kommunale Polizeiverordnung der Gemeinde Gossau ZH sind diesbezüglich massgebend. Detaillierte Informationen dazu, wann welche Bewilligung wo eingeholte werden muss, sind bei der Sicherheitsabteilung der Gemeindeverwaltung Gossau ZH sowie auf der Website der Gemeinde Gossau ZH abrufbar.