Die Gebühren für die Nutzung sind im aktuellen Gebührenreglement der Gemeinde Gossau ZH in der
Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH einsehbar.
Gewerbepolizeiliche Bewilligungen:
Sobald der der/die punktuelle Nutzer/in, von der Betreiberin eine Reservationsbestätigung erhalten hat, ist er/sie für die ordnungsgemässe und rechtzeitige Einholung von gewerbepolizeilichen Bewilligungen verantwortlich. Die Regelungen des Kantons Zürich sowie die kommunale Polizeiverordnung der Gemeinde Gossau ZH sind diesbezüglich massgebend. Detaillierte Informationen dazu, wann welche Bewilligung wo eingeholte werden muss, sind bei der
Sicherheitsabteilung der Gemeindeverwaltung Gossau ZH sowie auf der Website der Gemeinde Gossau ZH abrufbar.
Die aktuelle Polizeiverordnung der Gemeinde Gossau ZH ist in der
Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH einsehbar.