Gemeinde Gossau ZH

Festhütte Altrüti

Adresse:
Altrütistrasse 4, 8625 Gossau
Kapazität:
300 Personen
Grösse:
Saal 280 / Bühne 92 / Bar 92 m2
Die Gebühren für die Nutzung sind im aktuellen Gebührenreglement der Gemeinde Gossau ZH in der Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH einsehbar.

Gewerbepolizeiliche Bewilligungen:
Sobald der der/die punktuelle Nutzer/in, von der Betreiberin eine Reservationsbestätigung erhalten hat, ist er/sie für die ordnungsgemässe und rechtzeitige Einholung von gewerbepolizeilichen Bewilligungen verantwortlich. Die Regelungen des Kantons Zürich sowie die kommunale Polizeiverordnung der Gemeinde Gossau ZH sind diesbezüglich massgebend. Detaillierte Informationen dazu, wann welche Bewilligung wo eingeholte werden muss, sind bei der Sicherheitsabteilung der Gemeindeverwaltung Gossau ZH sowie auf der Website der Gemeinde Gossau ZH abrufbar.

Die aktuelle Polizeiverordnung der Gemeinde Gossau ZH ist in der Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH einsehbar.
Raum gesperrt
Raum belegt
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Mo02.12.2024 Di03.12.2024 Mi04.12.2024 Do05.12.2024 Fr06.12.2024 Sa07.12.2024 So08.12.2024
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Buchungsanfrage Festhütte Altrüti

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    (z.B. 04.12.2024)      (z.B. 08:00)
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    (z.B. 04.12.2024)      (z.B. 12:00)
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    (z.B. 08:00)      (z.B. 12:00)
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Zubehör

Raumnutzung - Altrüti

Nutzung Infrastruktur - Altrüti

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich habe die Dokumente "Brandschutzvorschriften", die "Nutzungsbedingungen" sowie die "Hausordnung" gelesen und bin damit einverstanden.
Ich bin mit den Gebühren für die Nutzung einverstanden, welche im Gebührenreglement der Gemeinde Gossau ZH aufgeführt sind. Das aktuelle Gebührenreglement ist in der Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Gossau ZH einsehbar.
Bei Nutzung der Aussenanlage holt der Nutzer mit einer Skizze des Anlageplans eine Bewilligung für das Aufbauen und Installieren jeglicher Infrastruktur ein. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit der Bewilligung überein, wird der Nutzer für die Folgen von Personen- und Sachschäden zur Verantwortung gezogen.